Immobilie verschenken

Immobilien verschenken

In vielen Fällen ist es eine Win-Win-Situation

Zu Lebzeiten seine Immobilie zu verschenken, ist für viele Immobilienbesitzer schwer vorstellbar. Denn meistens steckt in der eigenen Immobilie mehr als nur Herzblut. Es sind die Erinnerungen, die mit ihr verbunden sind. Die vielen schönen und intensive Momente, die man hier erlebt hat. Die Nachbarn und die Umgebung sind einem vertraut. Man ist verbunden mit dem Eigenheim und dessen Umgebung. Und nicht zuletzt die gefühlte Freiheit, denn in den eigenen vier Wänden kann man schließlich tun und lassen, was man will. My home is my castle heißt es ja so passenderweise. Weiterhin ist es angeschafft worden, um sich die Miete im Alter sparen zu können und so den Lebensstandard gesichert zu haben. 

Jedoch kann es vorteilhaft für beide Seiten sein, die Immobilie noch zu Lebzeiten zu verschenken beziehungsweise zu erhalten. Wir haben hier sämtliche Vorteile zusammengestellt, damit am Ende für beide Seiten eine Win-Win-Situation herauskommt und  beide Seiten glücklich und zufrieden sind. Diese Entscheidung sollte jedoch mit klaren Bedingungen notariell getroffen werden. 

Inhaltsverzeichnis

Vorteile besonders bei großen Vermögen

Durch die momentan geradezu explodierenden Immobilienpreise gehören Immobilien inzwischen bereits häufig zu den größeren Vermögen, auf die im Fall einer Erbschaft Steuern zu zahlen sind. Große Vermögen lassen sich jedoch durch eine Schenkung, die alle 10 Jahre wiederholt werden kann, auf die kommende Generation übertragen, ohne dass all zu viel an den Fiskus abgetreten werden muss. Bevor du eine Immobilie verschenkst, solltest du den Wert deiner Immobilie bestimmen lassen. Dies kannst du über einen staatlich anerkannten Sachverständigen oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter ermitteln lassen.  

Die Freibeträge sind bei einer Schenkung und einer Erbschaft gleich hoch. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 €, bei Kindern 400.000 €, bei Enkeln 200.000 €. Bei Eltern, Großeltern, Geschwistern sowie Onkel, Tanten und Cousins liegt der Freibetrag bei 20.000 €. Darüber hinaus muss Schenkungssteuer bezahlt werden. 

Besitzt der Schenkende sogar mehrere Immobilien, lassen sie sich über Jahrzehnte hinweg Stück für Stück steuergünstig auf die kommende Generation übertragen. 

 

Vorteile für den Schenkenden

Der Vorteil für den Schenkenden ist, dass mit der Schenkung auch die Verantwortung für die Immobilie oder gegebenenfalls Immobilien an die nächste Generation übertragen werden. Dadurch befreit sich der oder die Schenkende von Belastungen wie zum Beispiel Schriftvorgänge, Reparaturen und etwaige Sanierungen.

Ein Verkauf oder eine Zersplitterung einer lang abbezahlten Immobilie tut im Herzen weh. Leider kommt es jedoch häufig zu diesem Fall, wenn nämlich eine Familie mehrere Kinder hat. Bei einem Erbfall wird das gesamte Vermögen geteilt. Häufig wird dann die Immobilie verkauft, weil alle Erben ihren Pflichtteil bekommen. Besteht das Erbe zum größten Teil aus einer Immobilie, kann es sich einer alleine meistens nicht leisten, die Pflichtteilsansprüche an die anderen auszuzahlen. Dies wird jedoch vom Gesetzgeber innerhalb weniger Wochen gefordert. Eine Übertragung auf einen Nachkommen zu Lebzeiten kann einen Verkauf oder eine Zersplitterung verhindern. Wichtig ist, dass solche Entscheidungen innerhalb einer Familie offen diskutiert und besprochen werden. Wenn das Haus an nur ein Kind gehen soll, die Familie aber mehrere Kinder hat, können dabei auch gleich Ausgleichszahlungen anstelle des Pflichtteilsanspruch an die Geschwister vereinbart werden. Damit wird ein gegebenenfalls aufkommender Erbschaftsstreit unmittelbar im Keim erstickt. Dies kann in Familien, die bereits zerstritten sind, sogar zum Frieden führen, denn durch die klaren Verhältnisse ist alles geregelt. 

Ist der Schenker oder die Schenkerin einkommensteuerrechtlich in einer hohen Progressionsstufe eingeordnet, kann durch die Schenkung die zu zahlende Einkommensteuer spürbar gesenkt werden. Das ist dann der Fall, wenn das Mieteinnahmen generierende Mehrfamilienhaus auf ein Familienmitglied übertragen wird, der mit einem deutlich geringeren Steuersatz belastet ist.

Vorteile für den oder die Beschenkten

Für die nachfolgenden Generation bedeutet eine frühe Schenkung eine Starthilfe ins Leben. Gerade wenn man jung ist, fehlt es an allen Ecken und Kanten. Eine Schenkung hilft ihnen ihr Leben zu planen. Ist dabei vorgesehen, dass die nächste Generation die Immobilie zukünftig selber bewohnen wird, kann für diese die Schenkung eine Sicherheit bedeuten. Für sie ist so nämlich sichergestellt, dass das Haus nicht anderweitig verkauft oder an jemand anderes geht. Sie können ihre Lebensplanung darauf ausrichten, selber einmal in der Immobilie zu wohnen. 

Eine Immobilie verschenken – immer mit Notar

In einem notariell aufgesetzten und beurkundeten Schenkungsvertrag werden sämtliche vereinbarten Bedingungen festgehalten. Ganz wichtig ist, dass der Schenker oder die Schenkerin sich ausreichend selbst absichert. Sie können sich zum Beispiel ein Nießbrauchs- oder ein Wohnungsrecht einräumen lassen. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden? Mit dem Wohnungsrecht kann sich der Schenker-in das Recht einräumen, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Mehrparteienhaus, wird darüber hinaus Miete erzielt. Soll die Miete dem Schenker-in zu Gute kommen, so wäre das Nießbrauchsrecht die richtige Wahl. Welches Recht auch immer gewählt wird, der Notar sorgt dafür, dass dieses Recht im Grundbuch eingetragen wird. Darüber hinaus sollten der Schenker-in ausreichend abgesichert sein, denn sollte dieser insolvent werden, geht die Schenkung wieder zurück an den Schenker. 

Auch ein paar weitere Punkte sollten bei einer Immobilien Schenkung notariell geregelt werden. Was passiert zum Beispiel wenn der Beschenkte  insolvent wird oder sogar vor dem Schenker stirbt? Oder wenn der Beschenkte die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers einfach weiterverkauft? Unter diesen Voraussetzungen sollte geregelt sein, dass die Immobilie an den Schenkenden rückübertragen wird. Ebenfalls kann notariell geregelt werden, dass Ausgleichszahlungen an die Familienmitglieder oder an andere bestimmte Menschen gehen, die bei der Immobilienschenkung leer ausgehen.

Du benötigst ebenfalls einen Steuerberater 

Willst du eine Immobilie verschenken, ziehe in jedem Fall einen Steuerberater oder Steuerberaterin hinzu. Denn steuerliche Aspekte spielen bei einer Immobilien Schenkung eine große Rolle. Zum Beispiel schmälert ein Nießbrauch den Schenkungsbetrag. Es wird ein sogenannter Gegenwert des Nießbrauchs errechnet. Dieser ist abhängig vom Alter und Geschlecht des Schenkenden. Je jünger der Schenkende ist, desto größer ist der Gegenwert des Nießbrauchs und dieser wird dann vom zu versteuernden Schenkungsbetrag abgezogen.

Was passiert, wenn der Schenker stirbt? 

Nehmen wir an, Max Mustermann schenkt seinem Sohn Michael seine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 €. Der Schenkungsfreibetrag liegt bei 400.000 €. Es fällt folglich keine Schenkungssteuer an. Angenommen 5 Jahre nach der Schenkung stirbt Max Mustermann und hinterlässt seinem Sohn Michael ein Barvermögen von 300.000 €. Da die Schenkung erst 5 Jahre zurückliegt, wird die Hälfte der Schenkungsmasse in die Erbmasse mit aufgenommen. Das heißt, zu den 300.000 € Barvermögen addiert sich die Hälfte des Wertes der geschenkten Eigentumswohnung, also 150.000 €. Das ergibt in Summe 450.000 €. Der Erbschaftsfreibetrag liegt ebenfalls bei 400.000 €. Somit müssen 50.000 € versteuert werden. 
 

Komplizierter wird es, wenn Michael einen Bruder oder eine Schwester hat. Der Bruder oder die Schwester erhalten dann den Pflichtteilsanspruch ebenfalls von den 450.000 €.

Du siehst, eine Immobilie verschenken hat für beide Seiten Vorteile. Mit der richtigen Planung und Beratung durch einen guten Notar und einen Steuerberater werden alle Eventualitäten berücksichtigt. 

Du möchtest noch tiefer in die Planung einer eigenen Immobilie gehen?

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